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Gleichstellung, Vielfalt und Inklusionsrichtlinie

IGA: Gleichstellung, Vielfalt und Inklusionsrichtlinie

IGA ist Teil der Ignata-Gruppe.

Wir sind bestrebt, Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion in unserer Belegschaft zu fördern und Diskriminierung zu beseitigen.

Unser Ziel ist es, dass unsere Belegschaft tatsächlich alle Teile der Gesellschaft und unserer Kunden repräsentiert und dass sich jeder Mitarbeitende respektiert fühlt und sein Bestes geben kann.

Die Organisation verpflichtet sich auch im Rahmen der Bereitstellung von Rekrutierungsdienstleistungen gegen Diskriminierung von Klienten oder Kandidaten.

Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin:

Gleichstellung, Fairness und Respekt für alle in unserer Beschäftigung, unabhängig davon, ob es sich um befristete, Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnisse handelt, zu gewährleisten.

Keine Diskriminierung aufgrund der geschützten Merkmale des Equality Act 2010 wie Alter, Behinderung, geschlechtliche Zuordnung, Ehe und eingetragene Partnerschaft, Schwangerschaft und Mutterschaft, Rasse (einschliesslich Hautfarbe, Nationalität und ethnischer oder nationaler Herkunft), Religion oder Glauben, Geschlecht und sexuelle Orientierung.

Sich gegen alle Formen von Diskriminierung einzusetzen und diese zu vermeiden. Dies schliesst die Bereiche Lohn und Vergütung, Arbeitsbedingungen, Umgang mit Beschwerden und Disziplinarverfahren, Kündigung, Entlassung, Elternzeit, flexible Arbeitszeitregelungen und Auswahlverfahren für Beschäftigung, Beförderung, Schulung oder andere Entwicklungsmöglichkeiten ein. 

IGA verpflichtet sich:

Die Förderung von Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz zu unterstützen, da dies bewährte Praxis ist und wirtschaftlich Sinn ergibt.

Eine Arbeitsumgebung ohne Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und Diskriminierung zu schaffen, in der Würde und Respekt für alle gefördert werden, und in der die individuellen Unterschiede und Beiträge aller Mitarbeitenden anerkannt und wertgeschätzt werden.

Diese Verpflichtung beinhaltet, alle Mitarbeitenden über ihre Rechte und Pflichten gemäss der Gleichstellungs-, Vielfalts- und Inklusionsrichtlinie zu schulen.

Zu den Verantwortlichkeiten gehört, dass sich die Mitarbeitendenso verhalten, dass die Organisation gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten bietet und Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und Diskriminierung verhindert werden.

Alle Mitarbeitenden sollten verstehen, dass sie und ihr Arbeitgeber für Handlungen des Mobbings, der Belästigung, Benachteiligung und Diskriminierung im Rahmen ihrer Beschäftigung gegenüber Kolleg:innen, Kund:innen und Kandidat:innen haftbar gemacht werden können.

Beschwerden über Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und Diskriminierung von Mitarbeitenden, Kund:innen, Kandidat:innen und anderen im Rahmen der Arbeitsaktivitäten der Organisation werden ernst genommen.

Derartige Handlungen werden als Fehlverhalten gemäss den Beschwerde- und/oder Disziplinarverfahren der Organisation behandelt und angemessene Massnahmen werden ergriffen. Besonders schwerwiegende Beschwerden können als grobes Fehlverhalten betrachtet werden und zu einer Kündigung ohne vorherige Ankündigung führen.

Sexuelle Belästigung kann sowohl eine arbeitsrechtliche Angelegenheit als auch eine strafrechtliche Angelegenheit sein, wie z. B. bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs. Darüber hinaus ist Belästigung nach dem Schutzgesetz gegen Belästigung von 1997 - das nicht nur auf Situationen beschränkt ist, in denen Belästigung in Bezug auf ein geschütztes Merkmal erfolgt - eine Straftat.

In Bezug auf die psychische Gesundheit ist es wichtig anzuerkennen, dass wir in aussergewöhnlichen Zeiten leben, und daher haben wir uns verpflichtet, sicherzustellen, dass unsere Mitarbeitenden Unterstützung erhalten.

Möglichkeiten für Schulungen, Entwicklung und Fortschritt werden allen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt, die bei der Entwicklung ihres vollen Potenzials unterstützt und ermutigt werden, damit ihre Talente und Ressourcen voll genutzt werden können, um die Effizienz der Organisation zu maximieren.

Entscheidungen über Mitarbeitende werden aufgrund von Leistung getroffen (mit Ausnahme von notwendigen und begrenzten Ausnahmen und Ausnahmeregelungen, die vom Gleichstellungsgesetz gestattet sind).

Beschäftigungspraktiken und -verfahren werden bei Bedarf überprüft, um Fairness sicherzustellen, und sie werden auch aktualisiert, um Änderungen im Gesetz zu berücksichtigen.

Die Zusammensetzung der Belegschaft wird hinsichtlich Informationen wie Alter, Geschlecht, ethnischer Hintergrund, sexuelle Orientierung, Religion oder Glauben und Behinderung überwacht, um die Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion zu fördern und die in der Gleichstellungs-, Vielfalts- und Inklusionsrichtlinie festgelegten Ziele und Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Überwachung umfasst auch die Bewertung der Wirksamkeit der Gleichstellungs-, Vielfalts- und Inklusionsrichtlinie und gegebenenfalls eines unterstützenden Aktionsplans, ihre jährliche Überprüfung sowie die Berücksichtigung und Umsetzung von Massnahmen zur Behebung von Problemen.

Die Gleichstellungs-, Vielfalts- und Inklusionsrichtlinie wird von der obersten Führungsebene voll unterstützt.